Finanzbuchhaltung – nicht nur für das Finanzamt!

Die Finanzbuchhaltung wird in ihrer Wichtigkeit häufig unterschätzt. Viele Steuerberater sowie deren Mandanten sehen in ihr einzig diese Funktion: monatlich oder vierteljährlich die Buchhaltung zu erstellen, um eine Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt zu schicken. 

Die Grundlage für unsere gesamte Beratung

Aus unserer Sicht bildet die Finanzbuchhaltung die Grundlage für unsere gesamte Beratung. Mit ihr überblicken, ja überwachen, wir zeitnah den betrieblichen Erfolg. Ob Ihr Unternehmen erfolgreich mit Gewinn gearbeitet hat oder Verluste das Unternehmen gefährden: Die betriebswirtschaftliche Auswertung liefert ein Ergebnis, mit dem wir gemeinsam arbeiten können.

Im besseren Fall – Ihr Unternehmen erwirtschaftet Gewinn – dienen die Auswertungen aufgrund einer perfekten Buchhaltung unter anderem dem Zweck, eine optimale Steuerplanung frühzeitig vornehmen zu können. Wir bewahren Sie vor unliebsamen Überraschungen. Zum Beispiel kommt es vor, dass Mandanten für zwei oder drei Jahre Steuern in einer Summe bezahlen müssen und die notwendige Liquidität hierfür nicht vorhanden ist.

Im schlechteren Fall – Ihr Unternehmen hat einen Verlust erlitten – ist eine informative Buchhaltung noch wichtiger. Sie zeigt frühzeitig die Richtung des Ergebnisses und eröffnet die Möglichkeit, gemeinsam der negativen Entwicklung entgegenzusteuern.

Beide Szenarien sind für uns Grund genug, Ihre Finanzbuchhaltung mit höchster Priorität zu bearbeiten. Monatliche Abgrenzungsbuchungen stellen sicher, dass der ausgewiesene Gewinn oder Verlust dem tatsächlichen Ergebnis sehr nahe kommen. So sind Sie laufend informiert, wir können wertvolle Ratschläge geben und Steuern berechnen, die auch tatsächlich entstehen werden – und das im noch laufenden Geschäftsjahr.

Folgende Leistungen bilden den Schwerpunkt der Finanzbuchhaltung:

  • monatliches oder vierteljährliches Buchen Ihrer Unterlagen
  • regelmäßige Abgrenzungsbuchungen zur Ermittlung des realen Ergebnisses
  • Brutto-Lohnverbuchungen
  • kalkulatorische Bestandsveränderungen
  • laufende Pflege des Anlagevermögens mit entsprechender Buchung der Abschreibung
  • Ermittlung von Sonderabschreibungsmöglichkeiten
  • aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen mit grafischer Darstellung
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Steuerplanungsrechnung im Juli und November des Jahres
  • interne und externe Betriebsvergleiche

Digitale Lösungen optimieren unsere Leistungen im Bereich der Finanzbuchhaltung. Mittels Cloud-Speicher haben wir ständig Zugriff auf alle Rechnungen und nähern uns dem papierlosen Büro. Wir gewinnen Zeit und Präzision, die Ihrer Beratung zu Gute kommen.

Wir nutzen „Unternehmen online“ der Datev e.G. Hier werden sämtliche Prozesse digital und in der Datev-Cloud aufbereitet. Sie stehen dem Kunden wie auch uns, Ihrem Steuerberater, elektronisch zur Verfügung und können somit jederzeit und überall eingesehen werden.

— Andreas Weiß

Unser Rat: Nehmen Sie sich Zeit für die Lektüre der Finanzbuchhaltung

Sie spiegelt die Entwicklung Ihres Unternehmens. So erkennen Sie Potenziale wie Probleme und bleiben in jeder Situation handlungsfähig. Vereinbaren Sie einen Termin mit Andreas Weiß oder Philipp Weiß für ein unverbindliches, für Sie kostenfreies Kennenlernen unter 0201/185 999 32.

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