Rentnerberatung – den Ruhestand mit gutem Gewissen genießen

In der Vergangenheit gaben viele Rentner keine Steuererklärung ab, da die Finanzverwaltung keine Aufforderung aussprach. Aber: Auch Rentner sind mit ihren Einkünften steuerpflichtig.

Die Umstände haben sich gewandelt. 2008 erhielten alle Bürger eine lebenslang gültige Steuer-ID. Außerdem wurden alle Rentenzahlstellen gesetzlich verpflichtet, über die Rentenbezüge an die zentrale Meldestelle Auskunft zu geben. Die wiederum informiert die Finanzverwaltung.

Oft haben Rentner neben den Rentenbezügen weitere Einkünfte, die der Steuerpflicht unterliegen können; alles zusammen muss dem Finanzamt im Rahmen einer Einkommensteuererklärung gemeldet werden.

Ist eine Einkommensteuererklärung notwendig oder reicht eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung aus? Erwarten Sie nicht, dass das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auffordert. Die Überprüfung liegt in Ihrer Verantwortung. Wir nehmen Ihnen diese Last ab.

Falls Sie die Abgabe versäumen, drohen im Zuge der automatischen Prüfung Verspätungszuschläge, Zinsen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Sanktionen wegen versuchter Steuerhinterziehung.

— Philipp Weiß

Ratlos in Sachen Rente? Wir helfen Ihnen gerne

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